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Technik

EU-Ecodesign-Richtlinie

Die EU-Eco-Design-Richtlinie 2009/125/EG – auch als ErP-Richtlinie (Energy related Products-Directive) bezeichnet – soll zum Schutz des Klimas den Gesamtanteil an erneuerbaren Energien in der Europäischen Union auf 20 % steigen lassen und die Energieeffizienz um ebenfalls 20 % erhöhen. Die Umsetzung dieser Richtlinie regeln die EU-Verordnungen 327/2011, 1253/2014 und 1254/2014. Erstere trat bereits im Jahr 2013 in Kraft. Sie definiert einen Ventilator als Einheit aus Düse, Laufrad und Motor sowie einer eventuell vorhandenen Regelungselektronik. Außerdem legt sie Mindesteffizienzvorgaben für Ventilatoren fest, die Anfang 2015 noch einmal verschärft wurden. Mit Einführung der EU-Verordnungen 1253/2014 und 1254/2014 werden seit dem 1.1.2016 auch Lüftungsgeräte in die EU-Eco-Design-Richtlinie mit einbezogen, die nur zum Luftaustausch von Gebäuden für die Zu- und Abluft ohne weitere Luftbehandlung dienen. Werden in Geräten eingebaute Ventilatoren ausgetauscht (außer Reparatur), dann müssen die neuen Ventilatoren mindestens die jeweiligen Effizienzanforderungen erfüllen.

 

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