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Förderprogramme

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Öffentliche Förderprogramme für den Ventilatortausch

Im Folgenden werden wichtige öffentliche Förderprogramme des Bundes vorgestellt, die eine direkte Förderung für den Ventilatorentausch vorsehen. Darüber hinaus gibt es indirekte Förderungen über Maßnahmenpakete oder Förderungen in Verbindung mit dem Erreichen eines vorgegebenen energetischen Standards wie beispielsweise den KfW-Effizienzhausstandards. Angeboten werden auch regionale und lokale Förderprogramme von Bundesländern, Kommunen und kommunalen Unternehmen. Eine Förderdatenbank mit allen Programmen inklusive Suchfunktion bietet beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Auch die Website der Kampagne „Deutschland macht’s effizient“ informiert umfassend über Förderprogramme im Bereich Gebäudeenergieeffizienz. Da Förderprogramme permanent kurzfristigen Änderungen unterliegen, sind aktuelle und vollständige Detailinformationen über die Förderbedingungen und Konditionen direkt bei den jeweiligen Trägern zu erfragen.

1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist aufgeteilt in die BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zu den nach BEG EM förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen unter anderem Einbau, Austausch und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung. Zum BMWK

2. Bundesförderung für Energieeffizienz – Modul 1: Querschnittstechnologien 

Die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit. Unternehmen können eine Förderung für investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen beantragen. Der Ventilatorentausch ist eine der förderfähigen Maßnahmen. So werden Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 0,125 kW und 500 kW gefördert. Sie müssen dafür Mindestwerte für den Effizienzgrad erfüllen, die nach dem Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/2011 zu ermitteln sind. Darüber hinaus werden Frequenzumrichter zur bedarfsabhängigen Regelung der Drehzahl des Ventilators gefördert, die für den Nennstrom des Motors ausgelegt sind. Weitere Informationen zur „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss“ stehen auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Informationen zur Förderung über einen zinsgünstige Kredit mit Tilgungszuschuss finden Sie unter www.kfw.de/295. 

3. Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sieht unter anderem eine Förderung für die Sanierung und Nachrüstung raumlufttechnischer Anlagen in Nichtwohngebäuden vor. 

Zu den Anforderungen an die raumlufttechnischen Anlagen gehören u.a. folgende Punkte (Stand Januar 2022): 

  • Die Anforderungen an die höchste innere spezifische Ventilatorenleistung (SVL) werden erfüllt, wenn entsprechend die Grenzwerte der genannten Verordnung abzüglich 150 W/(m3/s) eingehalten werden.
  • Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass bei Auslegungsvolumenstrom die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Ventilatorenleistung je Ventilator den Grenzwert der Kategorie SFP 3 nach DIN EN 16798-3 nicht überschreitet (Validierungslastbedingung).
  • Beim Austausch von Komponenten und Geräten in bestehenden Lüftungsanlagen: Es müssen drehzahlgeregelte Ventilatoren mit einem um 3 % erhöhten Effizienzgrad (N+3) gemäß Anlage IV Tabelle 1 der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 der Kommission vom 30. März 2011 eingebaut werden.

Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie HIER.

 

 

Weiterführende Informationen

www.fgk.de

www.foerderdatenbank.de

www.energiefoerderung.info

www.deutschland-machts-effizient.de

www.kfw.de

www.bafa.de